Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) trat am 01.04.2000 in Kraft und regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Strom durch Versorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben (Netzbetreiber). Für Strom aus Photovoltaik-Anlagen (auch Altanlagen) ist laut EEG und Vorschaltgesetz vom 31.12.2003 ab 2007 eine Vergütung in Höhe von 49,2 Cent pro Kilowattstunde  für Dachanlagen bis 30KWp vorgesehen.


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