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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) trat am 01.04.2000 in Kraft und
regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus
erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Strom durch Versorgungsunternehmen,
die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben (Netzbetreiber).
Für Strom aus Photovoltaik-Anlagen (auch Altanlagen) ist laut EEG
und Vorschaltgesetz vom 31.12.2003 ab 2007 eine Vergütung in Höhe
von 49,2 Cent pro Kilowattstunde für Dachanlagen bis 30KWp
vorgesehen.
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(Erneuerbare-Energien-Gesetz
- EEG) im pdf Format (78 KB) |
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Die
neue Novelle zum download im pdf Format (17 KB) |
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